OCEAN COLLECTIVE ist ein kleiner Expeditionsreiseveranstalter mit dem speziellen Anspruch Ihnen die Möglichkeit der Partizipation an unseren Forschungsaufträgen und Arbeiten zu ermöglichen. Die Bereitschaft in der Gemeinschaft anzupacken und mitzuhelfen, um Tauchgänge mit besonderen Tiererlebnissen zu genießen, ist Teil unserer Reiseveranstalter DNA. Natürlich gehört auch die Beachtung aller europäischen und deutschen Vorschriften und Regelungen gerade bei unserem Reiseangebot unmittelbar dazu. Daher müssen wir Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über die Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich für unsere gemeinsame Vertragsgestaltung sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die grundlegenden Informationen und Vertragsbestandteile zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir zusätzlich auf unserer Website, das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beifügt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, der OCEAN COLLECTIVE GmbH als verantwortlichem Reiseveranstalter– im folgenden OCEAN COLLECTIVE genannt – zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese entsprechend aus. Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Diese Bedingungen stehen Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung. Bitte lesen Sie daher vor Ihrer Buchung aufmerksam unsere Geschäftsbedingungen, denn sie regeln die zwischen Ihnen und OCEAN COLLECTIVE entstandenen vertraglichen Beziehungen. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und sind für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln nicht bindend. Zur Absicherung Ihrer Reiserisiken empfehlen wir jedem Reisenden unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten eines Krankentransportes.

AGB

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie OCEAN COLLECTIVE den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist schriftlich, telefonisch oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung im Angebotsflyer, bzw. auf unserer Webseite. Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch OCEAN COLLECTIVE zustande. OCEAN COLLECTIVE wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt noch keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch die unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und OCEAN COLLECTIVE ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von OCEAN COLLECTIVE vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. OCEAN COLLECTIVE ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande. Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Bestätigung fällig Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwartet OCEAN COLLECTIVE den Geldeingang als verbucht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über OCEAN COLLECTIVE vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt OCEAN COLLECTIVE dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. OCEAN COLLECTIVE ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen. Haben Sie Ihre Reise erst 30 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von OCEAN COLLECTIVE abgesichert ist. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat OCEAN COLLECTIVE eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von OCEAN COLLECTIVE und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.

3. Reiseprogramm und Reisepreis

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Angebotsflyer, unserer Webseite, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Die Kosten für Nebenleistungen — sofern nicht anders angegeben — gehen zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

4. Reiseprogrammänderung

a) vor Vertragsschluss

Die Reiseausschreibungen sind für OCEAN COLLECTIVE bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. OCEAN COLLECTIVE behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die OCEAN COLLECTIVE Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Expeditionsreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Meeres, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Expeditionsroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein OCEAN COLLECTIVE. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EUVerordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist OCEAN COLLECTIVE verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

b) nach Vertragsschluss

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und behält sich OCEAN COLLECTIVE ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind. OCEAN COLLECTIVE weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Reise ein „Unikat“ ist und eine Vielzahl von Einflussfaktoren, wie Wetterbedingungen aber auch verändertes Tierverhalten die ursprüngliche Ausschreibung und auch die damit einhergehenden Leistungsbestandteile im Interesse des Erfolges der Expedition modifiziert werden müssen. OCEAN COLLECTIVE behält sich diese Änderung ausdrücklich vor. Kann OCEAN COLLECTIVE die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. Änderungen der Reiseroute oder Tauchgänge), oder nur unter Abweichung von einer zwischen OCEAN COLLECTIVE und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist OCEAN COLLECTIVE berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, die Teilnahme an einer anderen für Sie passenden Reise aus dem Angebot von OCEAN COLLECTIVE zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in dem Änderungsangebot ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen. Die geänderte Leistung tritt dann an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit dann die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderung durch den Reisenden

a) Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt OCEAN COLLECTIVE Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei OCEAN COLLECTIVE. Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann OCEAN COLLECTIVE angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von OCEAN COLLECTIVE berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die OCEAN COLLECTIVE im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis: Vom 90. — 46. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises. Vom 45. — 31. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises. Vom 30. — 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Vom 14. — 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises. Vom 6. — 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises. Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. No Show (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises. OCEAN COLLECTIVE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit OCEAN COLLECTIVE nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist OCEAN COLLECTIVE verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen. Abweichend von Ziffer 5.a. kann OCEAN COLLECTIVE keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

b) Umbuchung

Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, oder der Beförderungsart. Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

c) Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:

Bis zum Reisebeginn d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die OCEAN COLLECTIVE zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. OCEAN COLLECTIVE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen – insbesondere gesundheitlicher Art – nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst OCEAN COLLECTIVE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie entstanden und Ihnen von OCEAN COLLECTIVE Ihnen nachgewiesen sind. OCEAN COLLECTIVE berechnet Ihnen für eine solche Vertragsübertragung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 pro Person. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.

d) Namensänderung

Bei Reiseanmeldung muss OCEAN COLLECTIVE Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeter Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch OCEAN COLLECTIVE sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet . Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt OCEAN COLLECTIVE 100,- EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

6. Rücktritt und Kündigung durch OCEAN COLLECTIVE

OCEAN COLLECTIVE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen: a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der OCEAN COLLECTIVE Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet. b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch OCEAN COLLECTIVE nachhaltig stören und damit die Sicherheit der Durchführung der Expedition für sich und andere Expeditionsteilnehmer gefährdet oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. OCEAN COLLECTIVE behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die OCEAN COLLECTIVE aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der OCEAN COLLECTIVE von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor. d) Wenn Sie unter falschen Angabe zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.

7. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird OCEAN COLLECTIVE vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann OCEAN COLLECTIVE unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. OCEAN COLLECTIVE zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. OCEAN COLLECTIVE behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie OCEAN COLLECTIVE den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen Sie haben OCEAN COLLECTIVE eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch OCEAN COLLECTIVE verweigert. OCEAN COLLECTIVE kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bitte beachten Sie bei Ihrer Mängelanzeige den besonderen Charakter einer Expeditionsreise, wo regelmäßig Abweichungen vom ursprünglich festgelegten Ablauf auftreten werden und bewerten Sie solche Vorkommnisse unter dem Gesichtspunkt des Gesamterfolges der gebuchten Expedition.

Ihr Abhilfeverlangen können Sie direkt an OCEAN COLLECTIVE oder an Ihren Expeditionsleiter richten:

Ocean Collective GmbH
Robert-Bosch-Strasse 10
40668 Meerbusch
Tel. +49173-2707 335
e-mail: info@ocean-collective.de

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an OCEAN COLLECTIVE zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist. 

Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von OCEAN COLLECTIVE nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen OCEAN COLLECTIVE anzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB.

Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB

Leistet OCEAN COLLECTIVE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat OCEAN COLLECTIVE zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von OCEAN COLLECTIVE betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB

Verletzt OCEAN COLLECTIVE schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist OCEAN COLLECTIVE Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

10. Haftung von OCEAN COLLECTIVE

OCEAN COLLECTIVE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von OCEAN COLLECTIVE herausgegebenen Prospekten, die von OCEAN COLLECTIVE Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

11. Beschränkung der Haftung

a) vertraglich

Die vertragliche Haftung von OCEAN COLLECTIVE ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von OCEAN COLLECTIVE herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit OCEAN COLLECTIVE für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) gesetzlich

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen OCEAN COLLECTIVE ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit OCEAN COLLECTIVE vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

c) für Fremdleistungen

OCEAN COLLECTIVE haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von OCEAN COLLECTIVE lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

 OCEAN COLLECTIVE steht dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vorvertraglich sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch Ihr Reisemittler veranlassen (§651v Abs.1 Satz 1 BGB). Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. OCEAN COLLECTIVE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende OCEAN COLLECTIVE mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OCEAN COLLECTIVE die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch OCEAN COLLECTIVE bedingt sind. Sollten Pass-, Visa-, Gesundheitsoder sonstige Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann OCEAN COLLECTIVE die Teilnahme, den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung OCEAN COLLECTIVE für alle Passagiere übernommen hat, so ist OCEAN COLLECTIVE berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.

13. Versicherungen

Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Sonstiges

Sie stellen OCEAN COLLECTIVE im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die OCEAN COLLECTIVE zur Abwicklung der Reise benötigt. OCEAN COLLECTIVE wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. OCEAN COLLECTIVE nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie OCEAN COLLECTIVE zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt OCEAN COLLECTIVE diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. OCEAN COLLECTIVE weist darauf hin, dass OCEAN COLLECTIVE Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail- Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen,z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine OCEAN COLLECTIVE Internetseite angefordert haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt OCEAN COLLECTIVE Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.OCEAN COLLECTIVE.de.

15. Information über Verbraucherstreitbeilegung

OCEAN COLLECTIVE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass OCEAN COLLECTIVE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für OCEAN COLLECTIVE verpflichtend würde, informiert OCEAN COLLECTIVE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. OCEAN COLLECTIVE weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=mai n.home2.show&lng=DE

16. Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand für Klagen gegen OCEAN COLLECTIVE ist Düsseldorf. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und OCEAN COLLECTIVE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen OCEAN COLLECTIVE im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.

Reiseveranstalter der angebotenen Pauschalreisen ist

 Ocean Collective GmbH
Robert- Bosch- Str. 10
40668 Meerbusch

Tel. +49 173 2707 335
E-Mail: info@ocean-collective.de
Internet: https://www.ocean-collective.de

Geschäftsführer: Stefan Grabow , Lukas Müller
Handelsregister : AG Düsseldorf HRB23195 ,

Stand Juli 2023